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   BFH, 09.02.2009 - III R 38/07   

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https://dejure.org/2009,7857
BFH, 09.02.2009 - III R 38/07 (https://dejure.org/2009,7857)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2009 - III R 38/07 (https://dejure.org/2009,7857)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - III R 38/07 (https://dejure.org/2009,7857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten, volljährigen Kindes

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 66 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 3; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 4; ; SGB XII § 94 Abs. 1 S. 1; ; SGB XII § 94 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1610 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstationäre Unterbringung eines Behinderten in einer therapeutischen Wohngemeinschaft; Minderung der Bedürftigkeit des Kindes durch die Eingliederungshilfe

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten, volljährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstationäre Unterbringung eines Behinderten in einer therapeutischen Wohngemeinschaft; Minderung der Bedürftigkeit des Kindes durch die Eingliederungshilfe

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1 S 4, EStG § 74 Abs 1 S 1, EStG § 74 Abs 1 S 3, SGB XII § 94 Abs 2 S 1, BSHG § 91 Abs 2
    Abzweigung; Kindergeld; Sozialhilfeträger; Unterhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 38/07
    Die Eingliederungshilfe mindert nicht die Bedürftigkeit des Kindes, da sie subsidiär ist und den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Verpflichtung befreien soll (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Denn diese Regelung hat nur zur Folge, dass der gesetzliche Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialleistungsträger, soweit er den Betrag von 46 EUR monatlich überschreitet, ausgeschlossen ist, setzt also voraus, dass überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Auf die Gründe der Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es nicht an (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Hieraus schließt der Senat, dass eine Abzweigung ermessensfehlerhaft ist, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 38/07
    Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes besteht aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) in Höhe des Existenzminimums eines Erwachsenen, zu dem z.B. auch Kontakte zur Familie, Teilnahme am kulturellen Leben und Erholung gehören, und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf, der auch ergänzende persönliche Betreuungsleistungen der Eltern und Fahrtkosten umfasst (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, unter II. 1. c d).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 38/07
    In einem solchen Fall sind die Eltern in der Regel wirtschaftlich nicht mehr in einer Weise belastet, die eine Entlastung im Wege des Familienleistungsausgleichs erfordert (BTDrucks 13/1558, 164; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 1. c aa).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 38/07
    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht erscheint (sog. Ermessensreduzierung auf Null), ist das FG befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201).
  • BFH, 01.08.2001 - II R 47/00

    ErbSt; Kaufrechtsvermächtnis

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 38/07
    Die Beigeladene ist im Revisionsverfahren nicht vertreten und es ist auch nicht erkennbar, dass ihr besondere außergerichtliche Kosten entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 2001 II R 47/00, BFH/NV 2002, 788, m.w.N).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2012 - 2 V 3/12

    Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger, der Leistungen der

    Folgerichtig hat er in jenen Fällen entschieden, dass die Kindergeldberechtigten ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen seien, weil sie die laufenden Kosten für die vollstationäre Unterbringung ihrer Kinder - mit Ausnahme des Kostenbeitrages - nicht übernommen hätten (vgl. BFH-Urteile vom 09. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107; III R 37/07, BStBl II 2009, 928; III R 36/07, juris; III R 20/07, juris).

    Bei Einkünften und Bezügen des Kindes bis zur Höhe des Jahresgrenzbetrages wird dagegen typisierend eine Belastung der Eltern mit Unterhaltsaufwendungen unterstellt und daher unter den weiteren Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG Kindergeld gewährt (BFH-Urteil vom 09. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107).

    Dabei sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers geringe Aufwendungen für das Kind mit einzubeziehen, nicht aber fiktive Kosten für die Betreuung des Kindes (BFH-Urteil vom 09. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107).

    Hieraus folgt, dass eine Abzweigung ermessensfehlerhaft ist, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (BFH-Urteil vom 09. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107; BFH-Urteil vom 23. Februar 2006, III R 65/04, BStBl II 2008, 753 ).

    (2.) Zwar hat der Bundesfinanzhof in Fällen, in denen ein behindertes Kind vollstationär in einer therapeutischen oder Pflegeeinrichtung untergebracht ist, entschieden, dass insoweit nur die den Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 09. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107).

  • BFH, 28.04.2010 - III R 71/07

    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Beendigung der ehelichen

    Die Beigeladene ist im Revisionsverfahren nicht vertreten und es ist auch nicht erkennbar, dass ihr besondere außergerichtliche Kosten entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107, m.w.N.).
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10

    Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen

    Einer Berücksichtigung von nach Art und zeitlichem Umfang konkret dargelegter und glaubhaft gemachter Betreuungsleistungen steht auch die BFH-Rechtsprechung zu Fällen vollstationär untergebrachter schwerbehinderter Kinder (BFH-Urteile vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928; III R 39/07, Jurisdokumentation; III R 38/07, Jurisdokumentation; III R 36/07, Jurisdokumentation) nicht entgegen.
  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 177/07

    Keine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers bei

    Ein etwaiger Ermessensausfall ist daher nicht entscheidungserheblich, weil der von der Beigeladenen erläuterte Gesamtumfang an Betreuungsleistungen und finanziellen Aufwendungen zugunsten ihres Kindes nur den Schluss auf eine vollständige Ermessensreduzierung dahingehend zulässt, dass allein die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes ermessensfehlerfrei ist (vgl. auch Urteil des FG Berlin vom 15. September 2006 10 K 10039/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 38/07).

    Zudem sind zu der Rechtsproblematik bereits beim BFH u.a., unter den Az.: III R 6/07, III R 20/07, III R 36/07, III R 37/07, III R 38/07, III R 39/07 mehrere Revisionsverfahren anhängig.

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

    Ein etwaiger Ermessensausfall ist jedoch nicht entscheidungserheblich, weil der von der Beigeladenen erläuterte Gesamtumfang an Betreuungsleistungen und finanziellen Aufwendungen zugunsten ihres Kindes nur den Schluss auf eine vollständige Ermessensreduzierung dahingehend zulässt, dass allein die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes ermessensfehlerfrei ist (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10039/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 38/07).

    Zudem sind zu der Rechtsproblematik bereits beim BFH u.a., unter den Az.: III R 6/07, III R 20/07, III R 36/07, III R 37/07, III R 38/07, III R 39/07 mehrere Revisionsverfahren anhängig.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16

    Abzweigung von Kindergeld an eine durch eine amtsgerichtlich bestellte Betreuerin

    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht ist, ist das Finanzgericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (Ermessensreduzierung auf Null; vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 1 K 58/11

    Abzweigung des Kindergeldes für ein im Haushalt des Kindergeldberechtigten

    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht erscheint (sogenannte Ermessensreduzierung auf Null), ist das Finanzgericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2009 - III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107).

    Damit sind auch im Verhältnis zu den Leistungen des Sozialleistungsträgers geringe Aufwendungen für das Kind mit einzubeziehen und nur die den Eltern als Kindergeldberechtigten im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen zu berücksichtigten (BFH-Urteil vom 09.02.2009 - III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107).

  • BFH, 17.08.2012 - III B 26/12

    Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige

    Da es sich bei der Entscheidung über die Abzweigung um eine Ermessensentscheidung der Familienkasse handelt, ist dem FG nach § 102 FGO nur eine auf Ermessensfehler beschränkte Überprüfungsmöglichkeit eingeräumt (z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107, unter II.3.a).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16

    Abzweigung von Kindergeld an minderjähriges Kind

    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht ist, ist das Finanzgericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1007).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07

    Abzweigung des Kindergelds bei stationärer Unterbringung des Kindes auf Kosten

    Nach der Rechtsprechung sind im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigten die den Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich, nicht nur fiktiv, entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BStBl II 2009, 926).
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